Ist dein Blog Schleichwerbung!? Das ist erlaubt und das nicht.

Momentan treibt eine Panik ihr Unwesen in der Instagramwelt und plötzlich liest man überall nur noch WERBUNG/ANZEIGE - egal, ob nun das Produkt selbst gekauft ist oder nicht nicht. Viele fragen sich: Was ist da los? 

In diesem Blogpost (keine Rechtsberatung!) versuche ich nicht die Oberlehrerin zu spielen, aber beleuchte die Hintergründe ...

Kapitel 1: Die Abmahnwelle und FlyingUwe

Uwe Schüler a. k. a. FlyingUwe war nie ein Youtuber, für den ich mich sonderlich interessierte - der Hamburger macht eben keine Videos, die mich interessieren und ist eben auch keiner, der wie AlexiBexi oder kleinaberhannah zu TubeHamburg Treffen kam oder aber auf Creator Days zu Besuch war. 
Dennoch war dieser Uwe mit seiner dreisten Selbstbeweihräucherung mit einer der Gründe, weshalb die erste Abmahnwelle (längst überfällig) über Youtube hereinbrach.  Ihn erwartete eine von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) verhängte Geldstrafe von 10500 Euro . Bei einer Reichweite von allein 300000 Follower auf Instagram wohl machbar. 

Der Grund für diese Geldstrafe sind „fortgesetzter Verstöße gegen die Werbekennzeichnungspflichten“, denn Uwe hat „trotz mehrfacher Hinweise der MA HSH unterlassen, drei YouTube-Videos, in denen er Produkte ausgiebig positiv darstellt, im Bewegtbild als Dauerwerbesendung zu kennzeichnen“.

Das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum. Und nun fragen sich eben viele: Was heißt professionell auf YouTube oder Instagram agieren? 
Photo by ian dooley on Unsplash
Bekommt ihr Dinge gratis zugeschickt, also Sponsoring - und sei es nur ein Wattestäbchen - dann ist die Sache einfach:

  • Product Placement/Produktplatzierung - als Produktplatzierung könnt ihr alles Markieren, was ihr nicht bewirbt, aber z. B. im Video zu sehen ist - z. B., wenn ein Produkt Teil eures Fotos ist oder aber in eurem Video auftaucht und die Marke klar erkennbar ist. Das kann nun ein Legostein, ein Getränk, aber eben auch eine Armbanduhr einer bestimmten Marke oder ein Shirt mit Markenpirat sein. Es ist nur eine Produktplatzierung, wenn dieses Produkt nicht weiter beworben wird. 
    • Solche Produktplatzierungen kennen wir aus Filmen und Serien, wenn z. B. Charlie Sheen in Two and a Half Men ein bestimmtes Bier trinkt oder aber in einem Film irgendjemand eine bestimmte Marke Cola trinkt und man das klar erkennen kann. Es wird jetzt nicht gesagt: "Trink diese Cola und keine Andere!", aber allein durch das Sehen der Marke hat es einen werbewirksamen Effekt.
    • Sobald ein Produkt erwähnt wird oder in Fokus eines Fotos ist, ist es keine Produktplatzierung, sondern Werbung.
    • Auch eigene Produkte wie Bibi und ihr Duschschaum oder eben die eigenen Produkte von FlyingUwe oder Dagi oder JulienBam und deren Merch ist es auch Produktplatzierung/Werbung - das ist auch der Grund, warum FlyingUwe abgemahnt wurde.
  • Werbung - hier ist es ganz einfach: Ihr erwähnt das Produkt in einem yVideo für weniger als 90 Sekunden oder es steht im Fokus eures Bildes und ist eben nicht nur Beiwerk. 
    • Ein beliebtes Format bei Beauty Youtubern für Werbung ist das Favoritenvideo, so bekommt man die Möglichkeit, mehrere Produkte vorzustellen und dabei Produkte zu zeigen, die gesponsert sind oder für die man Geld bekommt.
    • Bei der Markierung ist es egal, ob man es "nur" gratis bekommen hat oder auch dafür Geld bezahlt bekommt. Das ist maximal dafür wichtig, ein Gewerbe anzumelden. Aber das kläre ich allerdings in einem anderen Blogpost ...
  • Dauerwerbesendung - das gibt es nicht auf Instagram, aber bei Youtube. Dreht sich das ganze Video um ein Produkt oder immerhin länger als 90 Sekunden, dann muss die ganze Zeit Dauerwerbesendung eingeblendet sein, da Fokus auf ein Produkt gelegt wird.


Alle Kennzeichnung müssen verständlich (also bei deutschen Videos auch auf Deutsch) und klar gekennzeichnet sein - da man bei Youtube nicht nachträglich Anmerkungen hinzufügen kann, muss man dies bereits bei der Videobearbeitung hinzufügen. Das gilt auch bei Videos auf Instagram, bei denen man eventuell das 1:1  Format beachten sollte.

Kapitel 2: Wann ist es keine Werbung?

Wir kennen das alle aus dem Fernsehen, sei es nun bei Produktvergleichen oder Modetipps oder bei Shopping Wettbewerben - es werden keine Marken genannt oder Marken sogar verpixelt und geblurt. Am besten ist es, wenn man gar keine Marken zeigt - sofern ihr ökonomisch agieren wollt, ist das ab einer bestimmten Followerzahl auch sehr wichtig, mit 10k oder 20k keine Werbung oder Produktplatzierungen mehr zu machen - außer ihr arbeitet mit Affliate Links oder macht eine bezahlte Werbung. Denn auch, wenn ihr kein Geld bekommt, macht ihr gratis Werbung.

Kapitel 3: Auch selbst gekauftes Kennzeichnen?
Eine Frage, die nun viele umtreibt, ist: Bekomme ich eine Abmahnung, wenn ich selbst gekaufte Produkte zeige? Im Grunde genommen konnte ich nicht herausfinden, ob die Hysterie durch FylingUwes Geschichte oder anderswo herkommt. Rechtzweinull schreibt in ihrer Grafik, dass Selbstgekauftes keinerlei Kennzeichnung bedarf. Und Instagram schreibt zumindest darüber, dass bezahlte Beiträge künftig einheitlich mit "paid partnership with" gekennzeichnet werden sollen. 

Ich persönlich kenne auch einige Instagramuser, Blogger und Youtuber, die jede Art von Markennennung als Werbung verlinken oder schier daran verzweifeln und überlegen, ganz die Flinte ins Korn zu werfen. Das Problem ist einfach momentan: Es ist eine Grauzone und unsicher, ob so ein Präsentieren oder selbst gekaufte Produkte als Schleichwerbung gelten.

Kapitel 4: Wie kennzeichne ich selbst gekaufte Produkte?
(Hinweis: Keine Rechtsberatung)
Erstens einmal versuche ich, nur Marken zu zeigen, wenn nötig - z. B. wenn ich die Meinung zu einem Produkt sage. Ich will nicht jedes Mal Werbung/Anzeige davor schreiben, muss ich zugeben ... Das Markieren ist aber ja kein Trend, sondern Gesetz bzw. eine momentan unklare Rechtslage. 

 Dass auch selbst gekauftes bei Veröffentlichungen markiert werden muss, macht ja durchaus Sinn: Im Grunde genommen kennt man das ja von Sendungen wie Taff, ZDF Zoom und Co, da werden nie die Namen der Marken genannt und teils auch verpixelt oder unkenntlich gemacht. Und da sich Instagram weiter professionalisiert, wird mehr darauf geachtet.  Natürlich können uns da Abmahnungen und Gerichtsverfahren Klarheit bringen.

Ganz wichtig für Blogger/Instagramuser/Youtuber: Hebt eure Quittungen auf - so könnt ihr zweifelsfrei beweisen, dass ihr ein Produkt selbst erwerben habt und keinerlei Kooperation oder Sponsoring eingegangen seid. 

Ich fahre ganz gut damit, überall das in Video Beschreibung/Blogpost/Instagram Bild einzufügen:

 "*Dieser Post enthält nur meine Meinung ohne Werbecharakter oder Werbegedanken dahinter für eine Marke, ein Unternehmen oder ein Produkt. Das Produkt wurde von meinem eigenen Geld für meinen persönlichen Gebrauch gekauft - kein Sponsoring oder bezahlte Werbung.
*This post just contains my own opinion without any ad for a brand, company or product. This product ist bought from my on money for my personal use. No sponsoring or paid content" 

Fazit ist also: Klarheit zu "ist selbst gekauft trotzdem Schleichwerbung?" gibt es noch nicht. Die Landesmedienanstalten sagen da ja auch klar: nein, man muss nur beweisen können, dass es selbst gekauft ist. Dennoch bringt es keinen um, Kennzeichnungen bei Instagram, Blogposts und Co. hinzuzufügen.


Quellen:
  • http://meedia.de/2017/06/23/schleichwerbung-bei-youtube-und-instagram-erste-abmahnwelle-bedroht-influencer
  • http://www.rechtzweinull.de/archives/2500-influencer-marketing-recht-erste-abmahnungen-des-verbands-sozialer-wettbewerb-wegen-fehlender-werbekennzeichnung-bei-instagram.html

12 Kommentare:

  1. Toller, informativer Beitrag! :)

    Liebe Grüße
    Vanessa

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  2. Ein sehr toller und Informativer Beitrag.
    Liebe Grüße Michelle von beautifulfairy

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  3. Endlich mal vernünftige infos dazu, auch ein tollesvideo, du siehst da so anders aus, von wann ist das?

    lg
    lydia

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  4. super Beitrag, endlich mal eine bloggerin, die nicht nur hübsch aussieht und nix recherchieren kann :D :D :D

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  5. Sehr informativer Blogeintrag! Ich persönlich finde die ganze Werbung, insbesondere auf Instagram, einfach nur nervig. Klar kann man gerne Produkte empfehlen, die einen selbst überzeugt haben und mir persönlich ist es egal, ob der Blogger dafür bezahlt hat oder es zugeschickt bekommen hat, aber wenn mein ganzer Instagram-Feed nur noch aus Empfehlungen für den selben "Fitness-Tee" oder "Haarwuchs-Bärchen" besteht, dann vergeht einem schnell die Lust am Schauen. Auch besonders witzig ist es, wenn die Werbung überhaupt nicht zum Stil der Blogger und der Zielgruppe passt Man sollte für Geld eben doch nicht alles tun.

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  6. Sehr schön zusammengefasst alles! Auf jeden Fall sehr wichtig alles.

    Ich finde es allerding nicht notwenig zu sagen, dass ein Post NICHT gesponsort ist. Und alle Quittungen aufzuheben, ist meiner Meinung nach übertrieben. Dir muss erst mal jemand nachweisen, dass es gesponsort wurde. Und wenn du es selbst gekauft hast, kann das ja niemand. Du bist nicht in der Beweispflicht. Im Zweifel für den Angeklagten.

    Liebst, Sarah von Belle Mélange

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    1. Im Grunde genommen ist dies ja auch für das Gewerbeamt wichtig, da du Ausgaben auch von der Steuer absetzen kannst und etwas Buchhaltung hat noch niemanden geschadet. ;) Ich habe einfach einen Schuhkarton, in den ich sie reinpacke und dann hefte ich sie ab - letztendlich muss man das ja am Theater auch so machen, daher habe ich Routine ;) Nur, dass mir bei meinem privaten Visa Koffer meist keiner was mopst, am Theater ist überall Schwund.

      LG
      Bettina

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    2. wie bitte, du stammst keine Quittungen!? ich meine, hast du nicht Gewerbe angemeldet und kein Impressum oder was!? Anfängerfehler:D :D :D
      wenn Kinder bloggen ohne vorher mal infos zu sammeln ....

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  7. Gut geschrieben! Zusammengefasst und informativ!
    Muss mich allerdings meiner Vorrednerin Sarah anschließen. Finde es auch ein wenig übertrieben sämtliche Quittungen aufzuheben. :-)

    Liebe Grüße,
    Julia
    https://sinceamoment.blogspot.de/

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    1. naja, wenn du den Blog öffentlich führst, ist das eh ratsam, damit du im Zweifelsfall auch beweisen kannst, dass du trotz Sponsorings etc keinen Gewinn erzielst. ;)

      Liebe Grüße
      Bettina

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    2. wie bitte, du stammst keine Quittungen!? ich meine, hast du nicht Gewerbe angemeldet und kein Impressum oder was!? Anfängerfehler:D :D :D
      wenn Kinder bloggen ohne vorher mal infos zu sammeln ....

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  8. Interessanter Artikel, obwohl ich schon alles kannte. ;) Man muss nur aufpassen, dass das nicht langsam in Panikmache umschlägt. :/
    Liebe Grüße, Jessica | www.vintageherz.com

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